Cloppenburg
Schnee räumen und bei Glätte abstumpfen werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr.
Gehwege, Radwege und Fußgängerüberwege unter 1,50 m ganz, breitere mindestens 1,50 m breit freihalten; ohne Gehweg einen 1 m breiten Streifen neben der Fahrbahn.
Bei Glätte so abstumpfen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist; schädliche Chemikalien dürfen nicht verwendet werden.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung, Neufassung vom 16.12.2002
Vechta
Schnee und Glätte werktags von 7 bis 21 Uhr, samstags von 8 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr unverzüglich beseitigen. Nach 21 Uhr Gefallenes bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetages.
Geh- und Radwege unter 1,00 m ganz, die übrigen mindestens 1,00 m breit freihalten; in den verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (u. a. Große Straße, Markt) Gehwege 2,00 m breit. Ohne Gehweg einen 1,00 m breiten Streifen neben der Fahrbahn.
Mit Sand oder anderen Mitteln abstumpfen. Keine Geräte oder Chemikalien, die Kleidung, Schuhwerk, Straßenbefestigung, Menschen oder Tiere schädigen; Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit auftauenden Materialien bestreuen.
Gilt für Geh- und Radwege bzw. Randstreifen der Straßen in den Reinigungsklassen A bis D des Straßenverzeichnisses. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 18.12.2024