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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Cloppenburg · Vechta

Cloppenburg · Vechta · Lohne · Friesoythe · Damme

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Cloppenburg, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Cloppenburg?

Schnee räumen und bei Glätte abstumpfen werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Cloppenburg

Schnee räumen und bei Glätte abstumpfen werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr.

Gehwege, Radwege und Fußgängerüberwege unter 1,50 m ganz, breitere mindestens 1,50 m breit freihalten; ohne Gehweg einen 1 m breiten Streifen neben der Fahrbahn.

Bei Glätte so abstumpfen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist; schädliche Chemikalien dürfen nicht verwendet werden.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung, Neufassung vom 16.12.2002

Vechta

Schnee und Glätte werktags von 7 bis 21 Uhr, samstags von 8 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr unverzüglich beseitigen. Nach 21 Uhr Gefallenes bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetages.

Geh- und Radwege unter 1,00 m ganz, die übrigen mindestens 1,00 m breit freihalten; in den verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (u. a. Große Straße, Markt) Gehwege 2,00 m breit. Ohne Gehweg einen 1,00 m breiten Streifen neben der Fahrbahn.

Mit Sand oder anderen Mitteln abstumpfen. Keine Geräte oder Chemikalien, die Kleidung, Schuhwerk, Straßenbefestigung, Menschen oder Tiere schädigen; Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit auftauenden Materialien bestreuen.

Gilt für Geh- und Radwege bzw. Randstreifen der Straßen in den Reinigungsklassen A bis D des Straßenverzeichnisses. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 18.12.2024

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