Celle
Bei Schneefall und Winterglätte werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr räumen und streuen; bis 20 Uhr so oft wie erforderlich wiederholen.
Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege in einer Breite von 1,30 m räumen und streuen, ohne ausgebauten Gehweg einen 1,30 m breiten Streifen neben der Fahrbahn.
Nur abstumpfende Streustoffe wie Splitt oder Sand. Salz, Salz-Sand-Gemische, chemische Auftaustoffe und grobe Stoffe wie Schotter sind verboten; Salz ist auf Gehwegtreppen und -rampen sowie in Straßen der Reinigungsklasse I erlaubt.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung vom 15.11.1984 in der Fassung der 24. Änderungsverordnung vom 17.06.2026
