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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Celle · Uelzen

Celle · Uelzen · Bergen · Bad Bevensen · Lohheide

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Celle, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Celle?

Bei Schneefall und Winterglätte werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr räumen und streuen; bis 20 Uhr so oft wie erforderlich wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Celle

Bei Schneefall und Winterglätte werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr räumen und streuen; bis 20 Uhr so oft wie erforderlich wiederholen.

Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege in einer Breite von 1,30 m räumen und streuen, ohne ausgebauten Gehweg einen 1,30 m breiten Streifen neben der Fahrbahn.

Nur abstumpfende Streustoffe wie Splitt oder Sand. Salz, Salz-Sand-Gemische, chemische Auftaustoffe und grobe Stoffe wie Schotter sind verboten; Salz ist auf Gehwegtreppen und -rampen sowie in Straßen der Reinigungsklasse I erlaubt.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung vom 15.11.1984 in der Fassung der 24. Änderungsverordnung vom 17.06.2026

Uelzen

Bei Schnee oder winterlicher Glätte bis spätestens 7:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8:30 Uhr räumen und streuen; bei Schneefall oder Glätte bis 20 Uhr unverzüglich und bei Bedarf wiederholt.

Gehwege mindestens 1,50 m, Radwege 1,00 m und gemeinsame Geh- und Radwege 2,50 m breit räumen; ohne Gehweg einen mindestens 1,50 m breiten Streifen auf jeder bebauten Seite.

Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen; schädliche Chemikalien, Salz, Asche und Hauskehricht sind verboten. Streusalz nur in Ausnahmefällen an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 16.12.2019

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