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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Buchholz in der Nordheide · Winsen

Buchholz in der Nordheide · Winsen · Seevetal · Drage · Neu Wulmstorf

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Buchholz in der Nordheide, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Buchholz in der Nordheide?

Nach Schneefall oder Glätte über Nacht werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen und streuen; bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Buchholz in der Nordheide

Nach Schneefall oder Glätte über Nacht werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen und streuen; bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.

Rad- und Gehwege unter 1,20 m Breite ganz, die übrigen mindestens 1,20 m breit. Ohne Gehweg einen Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn.

Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen. Schädliche Chemikalien sind verboten, Streusalz nur in Ausnahmefällen an gefährlichen Stellen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 02.12.2019

Winsen (Luhe)

Nach Schneefall über Nacht muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt sein; Räumen und Streuen bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.

Gehwege unter 1,50 m Breite ganz, die übrigen mindestens 1,50 m breit räumen und streuen. Ohne Gehweg einen Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn.

Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen. Schädliche Chemikalien sind verboten, Streusalz nur in Ausnahmefällen an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 19.12.2017

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