Braunschweig
Gehwege von Schnee räumen und bei Winterglätte bestreut halten von 7 bis 22 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 8 bis 22 Uhr.
Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege mindestens 1,20 m breit. Ohne Aufteilung in Fahrbahn und Gehweg an jeder Seite einen Randstreifen von mindestens 1,20 m; Zugänge zu den Grundstücken mindestens 0,80 m breit freihalten.
Nur abstumpfende Streustoffe wie Splitt oder Sand. Salz, Salz-Sand-Gemische, chemische Auftaustoffe und grobe Stoffe wie Schotter sind verboten; auf Gehwegtreppen und -rampen ist Salz erlaubt.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 17.11.2015 in der Fassung der Neunten Änderungsverordnung vom 04.11.2025
