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Gebiet · Mecklenburg-Vorpommern

Reinigungsfirmen in Waren · Bützow

Waren · Bützow · Demmin · Malchin · Stavenhagen

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Waren (Müritz), wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Waren (Müritz)?

Werktags von 7 bis 20 Uhr, samstags sowie sonn- und feiertags von 8 bis 19 Uhr schnellstmöglich nach Schneefall bzw. Entstehen der Glätte räumen. Nach 20 Uhr Angefallenes bis 7 Uhr des folgenden Tages, samstags sowie sonn- und feiertags bis 8 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Waren (Müritz)

Werktags von 7 bis 20 Uhr, samstags sowie sonn- und feiertags von 8 bis 19 Uhr schnellstmöglich nach Schneefall bzw. Entstehen der Glätte räumen. Nach 20 Uhr Angefallenes bis 7 Uhr des folgenden Tages, samstags sowie sonn- und feiertags bis 8 Uhr.

Gehweg in einer Breite von 1,50 m räumen oder bei Glätte abstumpfen, in Fußgängerzonen bis 2,00 m. Auf Radwegen findet kein Winterdienst statt.

Nur abstumpfende Mittel verwenden, Asche, Sägespäne, Auftausalze oder chemische Auftaumittel sind nicht zulässig. Ausnahmsweise bei extremen Wetterverhältnissen Auftausalze oder alternative Streumaterialien, vor allem an Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Brücken, Unterführungen, Kreisverkehren sowie Wegen und Plätzen mit mehr als 6 % Steigung.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.280 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 29.06.2004, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 20.02.2023 (Lesefassung)

Bützow

Schnee in der Zeit von 7 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls entfernen, nach 20 Uhr Gefallenes bis 7 Uhr des folgenden Tages, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Glätte ebenso.

Zu räumen sind Gehwege einschließlich als Radweg gekennzeichneter Gehwege sowie Verbindungs- und Treppenwege, in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite. Ohne Gehweg gilt ein begehbarer Seitenstreifen oder der nötige Fahrbahnstreifen.

Bei Schnee- und Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln streuen; dabei den Belangen des Umweltschutzes angemessen Rechnung tragen.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung der Stadt Bützow mit den Ortsteilen Horst, Parkow und Wolken vom 31.01.2011

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