Waren (Müritz)
Werktags von 7 bis 20 Uhr, samstags sowie sonn- und feiertags von 8 bis 19 Uhr schnellstmöglich nach Schneefall bzw. Entstehen der Glätte räumen. Nach 20 Uhr Angefallenes bis 7 Uhr des folgenden Tages, samstags sowie sonn- und feiertags bis 8 Uhr.
Gehweg in einer Breite von 1,50 m räumen oder bei Glätte abstumpfen, in Fußgängerzonen bis 2,00 m. Auf Radwegen findet kein Winterdienst statt.
Nur abstumpfende Mittel verwenden, Asche, Sägespäne, Auftausalze oder chemische Auftaumittel sind nicht zulässig. Ausnahmsweise bei extremen Wetterverhältnissen Auftausalze oder alternative Streumaterialien, vor allem an Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Brücken, Unterführungen, Kreisverkehren sowie Wegen und Plätzen mit mehr als 6 % Steigung.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.280 Euro geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 29.06.2004, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 20.02.2023 (Lesefassung)
