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Gebiet · Mecklenburg-Vorpommern

Reinigungsfirmen in Schwerin · Hagenow

Schwerin · Hagenow · Ludwigslust · Boizenburg/ Elbe · Schönberg

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Schwerin, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Schwerin?

Schnee in der Zeit von 7 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls entfernen, nach 20 Uhr Gefallenes bis 7 Uhr des folgenden Tages. Glätte ebenso.

Räum- und Streupflicht

Schwerin

Schnee in der Zeit von 7 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls entfernen, nach 20 Uhr Gefallenes bis 7 Uhr des folgenden Tages. Glätte ebenso.

Gehweg in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite räumen, in der Regel 1,50 m. Ohne Gehweg gilt ein begehbarer Seitenstreifen oder der nötige Fahrbahnstreifen; in Fußgängerzonen ein Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze, in verkehrsberuhigten Straßen die halbe Straßenbreite.

Bei Glätte nur mit abstumpfenden Mitteln streuen, Salz oder andere auftauende Mittel sind nicht erlaubt.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 01.07.1998, in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 02.12.2019 (Lesefassung)

Hagenow

Schnee in der Zeit von 8 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls entfernen, nach 20 Uhr Gefallenes bis 8 Uhr des folgenden Tages. Glätte ebenso.

Zu räumen sind Gehwege einschließlich als Radweg ausgewiesener Gehwege sowie Verbindungs- und Treppenwege; ohne Gehweg gilt ein begehbarer Seitenstreifen oder der nötige Fahrbahnstreifen. Fehlt in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ein Gehweg, gilt ein Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze.

Bei Glätte nur mit abstumpfenden Mitteln streuen, nicht mit Salz. Auftauende Mittel sind nicht erlaubt.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 03.02.2017

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