Schwerin
Schnee in der Zeit von 7 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls entfernen, nach 20 Uhr Gefallenes bis 7 Uhr des folgenden Tages. Glätte ebenso.
Gehweg in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite räumen, in der Regel 1,50 m. Ohne Gehweg gilt ein begehbarer Seitenstreifen oder der nötige Fahrbahnstreifen; in Fußgängerzonen ein Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze, in verkehrsberuhigten Straßen die halbe Straßenbreite.
Bei Glätte nur mit abstumpfenden Mitteln streuen, Salz oder andere auftauende Mittel sind nicht erlaubt.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 01.07.1998, in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 02.12.2019 (Lesefassung)
