Rostock
Von 7 bis 20 Uhr fallenden Schnee bzw. entstehende Glätte unverzüglich beseitigen. Später Angefallenes bis 7 Uhr am nächsten Werktag, samstags bis 8 Uhr, sonntags bis 9 Uhr.
Gehweg in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite räumen und bei Glätte streuen, soweit möglich mindestens 1,50 m breit. Ohne Gehweg gilt ein begehbarer Seitenstreifen oder die nötige Breite der Fahrbahn.
Nur abstumpfende Streumittel verwenden. Auftauende Mittel wie Salz nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder Steigungen; Baumscheiben und Grünflächen nie mit Salz bestreuen.
Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder verbotene Streustoffe verwendet, kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 26.11.2024, zuletzt geändert am 03.12.2025 (Lesefassung)
