Pasewalk
Schnee und Glätte in der Zeit von 7 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte beseitigen; nach 20 Uhr Entstandenes bis 7 Uhr des folgenden Tages.
Zu räumen sind Gehwege, Geh-Radwege, Radwege sowie Verbindungs- und Treppenwege und der Gehwegbereich an Haltestellen; gibt es auf keiner Straßenseite einen Gehweg, gilt ein begehbarer Seitenstreifen oder der nötige Fahrbahnstreifen als Gehweg. In verkehrsberuhigten Straßen ein Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze.
Gehwege bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln streuen, Salz ist nicht erlaubt.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 30.06.2021
