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Gebiet · Mecklenburg-Vorpommern

Reinigungsfirmen in Parchim · Wismar

Parchim · Wismar · Grevesmühlen · Bad Doberan · Lübz

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Parchim, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Parchim?

Schnee werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls entfernen, danach Gefallenes bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages. Glätte in gleicher Frist unverzüglich nach ihrem Entstehen beseitigen.

Räum- und Streupflicht

Parchim

Schnee werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls entfernen, danach Gefallenes bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages. Glätte in gleicher Frist unverzüglich nach ihrem Entstehen beseitigen.

Gehwege, auch als Radweg gekennzeichnete, in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freihalten; gibt es auf keiner Straßenseite einen Gehweg, gilt ein begehbarer Seitenstreifen oder der nötige Fahrbahnstreifen als Gehweg. In Fußgängerzonen ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze.

Bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln streuen, nicht mit Salz; auftauende Mittel dürfen nicht eingesetzt werden.

Schnee und Eis auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehwegs oder Seitenstreifens lagern, sonst am Fahrbahnrand, und nicht von Grundstücken auf die Straße schaffen. Rinnsteine, Einläufe und Löschwasseranschlüsse freihalten.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 15.12.2004 in der Fassung der 10. Änderung vom 05.12.2018

Wismar

Schnee und Glätte zwischen 8 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte beseitigen, nach 20 Uhr Entstandenes bis 8 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege, auch als Radweg ausgewiesene, in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freihalten und bei Glätte abstumpfen; gibt es auf keiner Straßenseite einen Gehweg, gilt ein begehbarer Seitenstreifen oder der nötige Fahrbahnstreifen als Gehweg. An Haltestellen bis zur Bordsteinkante räumen und streuen.

Nur umweltverträgliche abstumpfende Stoffe wie Sand oder Steingranulat streuen, kein Salz, auch an Kreuzungen, Einmündungen und Fußgängerüberwegen.

In Straßen der Reinigungsklasse 0 übernimmt die Stadt den Winterdienst. In Straßen, die nicht im Verzeichnis der Reinigungsklassen stehen, zusätzlich die halbe Fahrbahn bzw. die halbe Breite verkehrsberuhigter Straßen räumen und abstumpfen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 28.11.2022

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