Wetzlar
Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr, darüber hinaus wenn besondere örtliche Verkehrsverhältnisse es erfordern. Bei Bedarf wiederholt.
Gehweg so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird, mindestens 1,50 m. Je Hausgrundstück einen mindestens 1,50 m breiten Zugang zum Grundstückseingang räumen.
Als Streumittel Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material verwenden, keine Asche. Auf versiegelten Flächen Salz nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen oder starkem Gefälle sowie gegen Glatteis oder festgetretene Schneereste, ohne Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel.
Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind die Anlieger beider Seiten räumpflichtig; die Pflicht wechselt wöchentlich, jährlich neu beginnend am ersten Montag des Jahres bei den Anliegern auf der Gehwegseite. Bußgeld von 5 bis 1.000 Euro.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 27.09.2017, Stand 3. Änderungssatzung vom 03.04.2025
