Rotenburg an der Fulda
Räumen von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall unverzüglich zu erfüllen.
Gehweg so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Je Hausgrundstück einen mindestens 1,25 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang räumen.
Als Streumittel vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material verwenden. Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneereste.
Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind auch die gegenüberliegenden Anlieger verpflichtet: in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger auf der Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Endziffer die auf der gegenüberliegenden Seite. Bußgeld bis 1.000 Euro.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 29.07.2003
Bad Hersfeld
Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall unverzüglich.
Gehweg so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Je Hausgrundstück einen mindestens 1,25 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang räumen.
Als Streumittel vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material verwenden, Asche nur ohne übermäßige Verschmutzung. Auftausalze und chemische Mittel sind auf Gehwegen mit Bäumen oder Pflanzen sowie in der Fußgängerzone verboten, außer auf Treppen, Brücken und an Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs; sonst nur in geringer Menge allein gegen Glatteis erlaubt.
Gibt es bei beidseitig bebauten Straßen nur einen Gehweg, wechselt die Räum- und Streupflicht jährlich: in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger auf der Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Endziffer die gegenüberliegenden Anlieger, nach Grundstücksfrontlänge.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung vom 05.10.1979, zuletzt geändert durch den 3. Nachtrag vom 23.08.2001 (§§ 10-11 Winterdienst i.d.F. des 2. Nachtrags vom 06.02.1992)