Offenbach am Main
Werktags von 7 bis 22 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr fallenden Schnee und entstehende Glätte unverzüglich beseitigen, bei Bedarf wiederholt. Nach 22 Uhr fallender Schnee ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Gehweg auf 1,50 m Breite räumen und bei Glätte bestreuen oder abstumpfen, soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen; bei mehr als 3 m breiten Gehwegen mindestens eine 1,50 m breite Bahn freihalten. Je Hausgrundstück einen 1,50 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang schaffen, zu Überwegen immer einen Zugang.
Als Streumittel vor allem Sand, Splitt, Granulat oder ähnlich abstumpfende Materialien verwenden. Auftauende Mittel wie Salz sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur an Zapfstellen, Sperrschiebern und Schachtabdeckungen, bei Eisregen oder Blitzeis sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen oder starkem Gefälle. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen sind auftauende Mittel verboten.
Verstöße können mit einem Bußgeld bis 1.000 Euro geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Winterdienstsatzung, Neufassung vom 12.12.2022, ausgefertigt am 16.05.2023
