Kassel
Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, so oft es notwendig ist.
Gehwege mindestens 1,20 m breit räumen, soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, und bei Glätte bestreuen. An Haltestellen so räumen und streuen, dass gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist.
Auftausalz und chemische Stoffe sind verboten, außer auf Treppen, Brücken und an Haltestellen oder wenn Glätte nicht auf andere zumutbare Weise zu beseitigen ist. Salz, salzhaltiger Schnee und Salzlauge dürfen nicht in den Wurzelbereich von Bäumen gelangen.
Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Endziffer die gegenüberliegenden Anlieger zuständig. Bußgeld bis 500 € je Verstoß.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Winterdienstsatzung vom 10.12.2001 in der Fassung der ersten Änderung vom 09.12.2013
