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Gebiet · Hessen

Reinigungsfirmen in Homberg · Melsungen

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Homberg (Efze), wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Homberg (Efze)?

Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall unverzüglich, Streuen gegebenenfalls wiederholt.

Räum- und Streupflicht

Homberg (Efze)

Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall unverzüglich, Streuen gegebenenfalls wiederholt.

Gehwege und Überwege so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, dazu je Hausgrundstück einen mindestens 1,25 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Eingang. Bei Eisglätte Bürgersteige in voller Breite, Überwege 2,00 m breit abstumpfen.

Vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material streuen. Salz nur in geringer Menge zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneereste.

Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind in Jahren mit ungerader Endziffer die Anlieger am Gehweg, in Jahren mit gerader Endziffer die gegenüberliegenden Anlieger verpflichtet. Bußgeld 5,00 € bis 500,00 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege, in Kraft seit 16.02.1990

Melsungen

Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.

Gehwege und Zugänge zu Überwegen so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, dazu je Hausgrundstück einen mindestens 1,25 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Eingang. Bei Eisglätte Bürgersteige in voller Breite, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen 2 m breit abstumpfen.

Vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material streuen. Salz nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneereste.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Endziffer die der gegenüberliegenden Seite verpflichtet.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung vom 22.10.1991 mit I. Nachtrag vom 12.10.1993

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