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Gebiet · Hessen

Reinigungsfirmen in Hanau · Maintal

Hanau · Maintal · Bruchköbel · Nidderau · Langenselbold

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Hanau, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Hanau?

Montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, samstags von 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Bei Schneefall und Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt.

Räum- und Streupflicht

Hanau

Montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, samstags von 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Bei Schneefall und Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt.

Gehwege und Überwege so breit räumen und abstreuen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, dazu je Grundstück einen mindestens 1,50 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Eingang. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material streuen. Salz auf Gehwegen und Überwegen grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefällstrecken.

Bei einseitigem Gehweg räumen und streuen in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Ziffer die der gegenüberliegenden Seite. Bußgeld 2,50 € bis 1.000 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 30.11.2023

Maintal

Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.

Gehwege und Überwege so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, dazu je Hausgrundstück einen mindestens 1,25 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Eingang. Bei Eisglätte Gehwege in voller Breite, Überwege 2 m breit abstumpfen.

Vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material streuen. Salz nur in geringer Menge gegen festgetretene Eis- und Schneereste und nur ohne Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel.

Bei einseitigem Gehweg räumen die Anlieger der Gehwegseite. Bußgeld 5 € bis 1.000 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen vom 17.07.1996, zuletzt geändert am 31.08.2026

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