Darmstadt
Räumen und Streuen von 7 bis 21 Uhr, über Nacht gefallenen Schnee bis spätestens 8:30 Uhr räumen. Bei fortdauerndem Schneefall oder Tauwetter Schnee alle 3 Stunden beseitigen.
Gehweg auf der meist begangenen Fläche 1 m breit räumen, bei starkem Verkehr sowie in Fußgängerstraßen und verkehrsberuhigten Zonen 2 m breit. Ohne Gehweg einen mindestens 1 m breiten Streifen auf der Fahrbahn freihalten.
Gehweg in voller Breite mit Sand, Splitt oder anderen abstumpfenden Stoffen streuen, bei Bedarf wiederholt. Salz und chemische Auftaumittel nur bei Glatteis oder Eisregen.
Den Winterdienst auf Gehwegen führt die öffentliche Straßenreinigung nicht durch, er ist auf die Anlieger übertragen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung vom 28.06.1965, zuletzt geändert am 09.10.2025
Griesheim
Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich, außer während anhaltend starken Schneefalls.
Gehwege und Überwege so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, bei Eisglätte Gehwege in voller Breite und Tiefe abstumpfen. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,25 m breit räumen.
Vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material streuen. Salz nur in geringen Mengen an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen oder Gehwegen mit starkem Gefälle und gegen festgetretene Eis- und Schneerückstände.
Bei einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Endziffer die der gegenüberliegenden Straßenseite verpflichtet.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 03.06.2005, zuletzt geändert am 04.07.2025