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Gebiet · Brandenburg

Reinigungsfirmen in Oranienburg · Falkensee

Oranienburg · Falkensee · Hennigsdorf · Velten · Gransee

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Oranienburg, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Oranienburg?

Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr fallenden Schnee unverzüglich, spätestens 1 Stunde nach Ende des Schneefalls, beseitigen; danach bis 7 Uhr des folgenden Werktags bzw. bis 9 Uhr, wenn darauf ein Sonn- oder Feiertag folgt.

Räum- und Streupflicht

Oranienburg

Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr fallenden Schnee unverzüglich, spätestens 1 Stunde nach Ende des Schneefalls, beseitigen; danach bis 7 Uhr des folgenden Werktags bzw. bis 9 Uhr, wenn darauf ein Sonn- oder Feiertag folgt.

Gehweg auf 1,50 m Breite räumen und streuen, schmalere Gehwege vollständig.

Abstumpfende Mittel haben Vorrang vor Salz; Salz nur bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Gefälle- oder Steigungsstrecken erlaubt. Baumscheiben und begrünte Flächen nie mit Salz bestreuen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 25.09.2012

Falkensee

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, danach werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.

Gehweg unter 1,0 m Breite vollständig, breitere auf 1,0 m Breite von Schnee freihalten.

Salz oder andere Auftaumittel nur bei Eisregen, an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, starken Gefälle- und Steigungsstrecken oder an Hydranten und Absperrschiebern erlaubt. Baumscheiben und begrünte Flächen auch dann nicht salzen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst, in Kraft seit 01.01.2021

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