Oranienburg
Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr fallenden Schnee unverzüglich, spätestens 1 Stunde nach Ende des Schneefalls, beseitigen; danach bis 7 Uhr des folgenden Werktags bzw. bis 9 Uhr, wenn darauf ein Sonn- oder Feiertag folgt.
Gehweg auf 1,50 m Breite räumen und streuen, schmalere Gehwege vollständig.
Abstumpfende Mittel haben Vorrang vor Salz; Salz nur bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Gefälle- oder Steigungsstrecken erlaubt. Baumscheiben und begrünte Flächen nie mit Salz bestreuen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 25.09.2012
Falkensee
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, danach werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.
Gehweg unter 1,0 m Breite vollständig, breitere auf 1,0 m Breite von Schnee freihalten.
Salz oder andere Auftaumittel nur bei Eisregen, an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, starken Gefälle- und Steigungsstrecken oder an Hydranten und Absperrschiebern erlaubt. Baumscheiben und begrünte Flächen auch dann nicht salzen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst, in Kraft seit 01.01.2021