Nauen
Werktags von 7 bis 20 Uhr anfallenden Schnee und Glätte unverzüglich beseitigen, danach werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.
Gehweg mindestens 1,0 m breit von Schnee freihalten; bei Glätte Fußgängerüberwege und gefährliche Stellen auf den anliegerpflichtigen Fahrbahnen bestreuen, abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden.
Salz und andere Auftaumittel auf Gehwegen grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen sowie starken Gefällstrecken. Baumscheiben und Grünflächen nicht mit Salz bestreuen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 20.09.2011
