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Gebiet · Brandenburg

Reinigungsfirmen in Frankfurt · Eisenhüttenstadt

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Frankfurt (Oder), wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Frankfurt (Oder)?

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Räum- und Streupflicht

Frankfurt (Oder)

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege auf 1,50 m Breite, schmalere ganz von Schnee freihalten und bei Glätte streuen; über 4,00 m breite Gehwege mit viel Fußgängerverkehr laut Straßenverzeichnis auf mindestens 3,00 m. Eis und Schnee von Grundstücken nicht auf Gehweg und Fahrbahn bringen.

Salz und andere auftauende Stoffe auf Gehwegen grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht salzen und keinen salzhaltigen Schnee auf Baumscheiben ablagern.

Anlieger haben den Winterdienst auf Gehwegen; auf der Fahrbahn übernimmt ihn die Stadt in Straßen mit W 1 oder W 2 im Straßenreinigungsverzeichnis, bei A liegt er ganz bei den Anliegern. Verstöße: Geldbuße bis 1.000 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 05.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026

Eisenhüttenstadt

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages. Streuen wiederholen, wenn das Streugut seine Wirkung verloren hat.

Gehwege auf 1,5 m Breite von Schnee freihalten und bei Glätte streuen; ohne abgesetzten Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf Gehweg und Fahrbahn schaffen.

Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, außer in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht salzen und keinen salzhaltigen Schnee auf Baumscheiben ablagern.

In Straßen ohne Winterdienst-Kennzeichnung in der Anlage zur Satzung haben die Anlieger den Winterdienst. Verstöße: Geldbuße bis 2.500 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung, Neufassung vom 18.10.2012, zuletzt geändert am 20.10.2025 (in Kraft seit 01.01.2026)

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