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Gebiet · Brandenburg

Reinigungsfirmen in Eberswalde · Prenzlau

Eberswalde · Prenzlau · Schwedt/Oder · Templin · Angermünde

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Eberswalde, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Eberswalde?

Werktags zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Räum- und Streupflicht

Eberswalde

Werktags zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege einschließlich Überwege auf 1,5 m Breite räumen und streuen, in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg einen 1,5 m breiten Streifen. Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf Gehweg oder Fahrbahn bringen.

Salz und andere auftauende Mittel nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen, stark frequentierten Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen auch dann nicht salzen und keinen salzhaltigen Schnee darauf ablagern.

Anlieger haben den Winterdienst auf allen Gehwegen außer an Bushaltestellen, Brücken, Durchlässen, Tunneln und Treppen laut Treppenverzeichnis, auf Fahrbahnen nur in den Reinigungszonen II und IV laut Straßenverzeichnis (dort mindestens 3,00 m Fahrspurbreite). Verstöße: Geldbuße bis 2.500 €, bei Fahrlässigkeit bis 500 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 22.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025

Prenzlau

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege sowie Geh- und Radwege auf insgesamt 1,5 m, Radwege auf 1,0 m Breite von Schnee freihalten und bei Glätte streuen; in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf Geh-/Radweg und Fahrbahn schaffen.

Salz ist grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht salzen und keinen salzhaltigen Schnee oder Eis darauf ablagern.

Ob Stadt oder Anlieger den Winterdienst auf Fahrbahn und Geh-/Radweg übernehmen, legt das Straßenverzeichnis fest; in nicht aufgeführten Straßen liegt er vollständig bei den Anliegern.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 17.12.2004, zuletzt geändert am 21.02.2025 (Stand März 2025)

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