Dahme/Mark
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Gehwege räumen und streuen. Ohne Gehweg einen 1,5 m breiten Streifen entlang des Grundstücks räumen bzw. abstumpfen, außer auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ein Gehweg vorhanden. Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf Gehweg oder Fahrbahn bringen.
Vorrangig abstumpfende Mittel, keine Streumittel wie Asche oder Sägespäne. Auftauende Mittel nur bei besonderen Ausnahmefällen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen und starkem Gefälle, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.
Winterwartung der Bushaltestellen obliegt der Stadt. Verstöße: Geldbuße bis 1.000 € bei Vorsatz, bis 500 € bei Fahrlässigkeit.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 17.05.2006
Königs Wusterhausen
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages. Streuen unverzüglich wiederholen, wenn es nicht mehr wirkt.
Gehwege in der für Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freihalten und bei Glätte streuen; ohne abgesetzten Gehweg gilt ein Streifen von 80 bis 150 cm entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf Gehweg und Fahrbahn schaffen.
Splitt ist verboten. Salz und andere auftauende Stoffe auf Gehwegen verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht salzen und keinen salzhaltigen Schnee darauf lagern.
Anlieger haben den Winterdienst auf Gehwegen in Straßen der Reinigungsgruppen I bis IV laut Straßenverzeichnis, in Gruppe V übernimmt die Stadt den Winterdienst. Verstöße: Geldbuße bis 1.000 €.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung 2025 vom 09.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025