Brandenburg an der Havel
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages. Streuen wiederholen, wenn das Streugut seine Wirkung verloren hat.
Gehwege 1,50 m breit von Schnee freihalten und bei Glätte streuen. Ohne Gehweg einen 1,50 m breiten Streifen zur bebauten Fahrbahnseite hin räumen und streuen.
Salz und andere auftauende Stoffe sind auf Gehwegen grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen und keinen salzhaltigen Schnee darauf lagern.
Den Winterdienst auf Gehwegen tragen die Anlieger, auf der Fahrbahn nur in Straßen der Klasse C laut Straßenreinigungsverzeichnis.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 30.11.2009, zuletzt geändert am 18.12.2025
Rathenow
Zwischen 8 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.
Gehwege unter 1,50 m Breite vollständig, breitere auf 1,50 m räumen und bei Glätte abstumpfend streuen. Ohne abgesetzten Gehweg einen 1,5 m breiten Streifen auf der Fahrbahn entlang der Fahrbahnaußenkante räumen und streuen.
Salz und andere auftauende Stoffe sind verboten, ökologisch verträgliche Auftaumittel nur in Ausnahmefällen wie Eisregen, an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle oder an Hydranten und Absperrschiebern, wenn sie anders nicht freizuhalten sind. Baumscheiben und begrünte Flächen nie salzen und keinen salzhaltigen Schnee darauf ablagern.
Verstöße können mit einer Geldbuße von 5 € bis 1.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung vom 12.12.2024, geändert durch 1. Änderungssatzung vom 11.12.2025