← Zurück zum Bundesland

Gebiet · Brandenburg

Reinigungsfirmen in Bernau bei Berlin · Strausberg

Bernau bei Berlin · Strausberg · Altlandsberg · Werneuchen · Bad Freienwalde

Hier ist noch kein Partner

Schreiben Sie Ihren Auftrag trotzdem aus - wir kümmern uns selbst darum und suchen Ihnen jemanden.

Dieses Gebiet ist noch frei.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Bernau bei Berlin, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Bernau bei Berlin?

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Räum- und Streupflicht

Bernau bei Berlin

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen streuen. Ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Salz nur ausnahmsweise bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen. Auf Grünflächen keine auftauenden Streumittel.

Die Winterwartung aller Gehwege liegt bei den Grundstückseigentümern. Für die Fahrbahn richtet sie sich nach der Kategorie im Straßenreinigungsverzeichnis.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 24.11.2016, zuletzt geändert am 17.10.2024

Strausberg

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege je nach Verkehr bis zu 1,50 m, mindestens 1,0 m breit räumen und bei Glätte streuen, in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen mindestens 1,50 m. Ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Auf Gehwegen abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt ohne Salz verwenden, Asche sowie Säge- und Hobelspäne sind verboten. Tausalz nur in Ausnahmefällen wie Eisregen an Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen und Gefällestrecken.

Verstöße können mit einer Geldbuße von fünf bis eintausend Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 24.08.2006, 2. Änderung beschlossen am 21.03.2024

Auch in der Nähe

In diesem Umkreis ist noch kein Betrieb dabei. Stellen Sie den Umkreis größer oder schreiben Sie Ihren Auftrag aus.

Dein Betrieb hier

Dieses Gebiet ist noch frei.

Mitgliedschaft kostenlos, ein Gebiet inklusive. Keine Provision vom Auftrag.