Bernau bei Berlin
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.
Gehwege in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen streuen. Ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Salz nur ausnahmsweise bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen. Auf Grünflächen keine auftauenden Streumittel.
Die Winterwartung aller Gehwege liegt bei den Grundstückseigentümern. Für die Fahrbahn richtet sie sich nach der Kategorie im Straßenreinigungsverzeichnis.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 24.11.2016, zuletzt geändert am 17.10.2024
Strausberg
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandene werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.
Gehwege je nach Verkehr bis zu 1,50 m, mindestens 1,0 m breit räumen und bei Glätte streuen, in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen mindestens 1,50 m. Ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Auf Gehwegen abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt ohne Salz verwenden, Asche sowie Säge- und Hobelspäne sind verboten. Tausalz nur in Ausnahmefällen wie Eisregen an Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen und Gefällestrecken.
Verstöße können mit einer Geldbuße von fünf bis eintausend Euro geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 24.08.2006, 2. Änderung beschlossen am 21.03.2024