Berlin
Nach Ende des Schneefalls unverzüglich räumen, bei anhaltendem Schneefall in angemessenen Abständen, bei Bedarf wiederholt; nach 20 Uhr fallenden Schnee oder entstehende Glätte bis 7 Uhr des folgenden Tages, sonntags und feiertags bis 9 Uhr beseitigen.
Gehweg an Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,5 m breit räumen, schmalere vollständig; an allen übrigen Straßen mindestens 1 m.
Auf Gehwegen mit abstumpfenden Mitteln streuen; Auftaumittel (Salz) sind darüber hinaus verboten.
Maßgeblich ist das Gesetz des Landes: Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19.12.1978, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023
