Würzburg
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.
Zu sichern ist der Gehweg vor dem Grundstück innerhalb der Reinigungsfläche in einer Breite von 1,50 m.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand, Lavagranulat oder Splitt streuen. Ätzende und auftauende Streustoffe wie Salz sind verboten, auch nicht gemischt mit anderen Stoffen, außer bei Glatteis durch Eisregen.
Wer die Gehwege nicht oder nicht rechtzeitig sichert oder verbotene Streustoffe verwendet, kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung vom 14.12.2018, zuletzt geändert am 20.10.2022
Ochsenfurt
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück innerhalb der Reinigungsfläche. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg gilt ein Streifen von 1 m ab begehbarem Straßenrand.
Mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz nur bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen.
Wer die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 04.10.2021