← Zurück zum Bundesland

Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Weilheim i.OB · Penzberg

Weilheim i.OB · Penzberg · Schongau · Garmisch-Partenkirchen · Murnau a.Staffelsee

Hier ist noch kein Partner

Schreiben Sie Ihren Auftrag trotzdem aus - wir kümmern uns selbst darum und suchen Ihnen jemanden.

Dieses Gebiet ist noch frei.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Weilheim i.OB, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Weilheim i.OB?

Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8 bis 20 Uhr räumen und bei Bedarf so oft wie nötig streuen.

Räum- und Streupflicht

Weilheim i.OB

Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8 bis 20 Uhr räumen und bei Bedarf so oft wie nötig streuen.

Zu sichern ist die Gehbahn an der Grenze des Grundstücks zur Straße. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg gilt ein Streifen von 1 m, in Fußgängerbereichen wie der Innenstadt von 2,50 m.

Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen. Salz oder ätzende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt ist ein Splitt-Salz- oder Sand-Salz-Gemisch mit höchstens 10 % Salzanteil, unvermischtes Salz nur ausnahmsweise bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen, im unumgänglich notwendigen Mindestmaß.

Wer die Gehbahnen nicht, nicht rechtzeitig oder mit unerlaubten Mitteln wie Salz oder ätzenden Mitteln sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Weilheim i.OB vom 29.03.2012

Penzberg

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Wiederholen bis 19 Uhr werktags, bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen, so oft wie nötig.

Zu sichern ist der Gehweg an der Grenze zum Vorderliegergrundstück. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg gilt ein Streifen von 1 m ab begehbarem Straßenrand, bei überbreiten Gehwegen in der Innenstadt bis zu 2,50 m ab Grundstücksgrenze.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen. Salz oder ätzende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt ist ein Splitt-Salz- oder Sand-Salz-Gemisch mit höchstens 10 % Salzanteil, unvermischtes Salz nur ausnahmsweise bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen, im unumgänglich notwendigen Mindestmaß.

Wer die Gehbahnen nicht, nicht rechtzeitig oder mit unerlaubten Mitteln wie Salz oder ätzenden Mitteln sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen zur Winterszeit vom 03.11.2010

Auch in der Nähe

In diesem Umkreis ist noch kein Betrieb dabei. Stellen Sie den Umkreis größer oder schreiben Sie Ihren Auftrag aus.

Dein Betrieb hier

Dieses Gebiet ist noch frei.

Mitgliedschaft kostenlos, ein Gebiet inklusive. Keine Provision vom Auftrag.