Unterschleißheim
Werktags ab 6:30 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 7:30 Uhr Schnee räumen. Werktags bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 18 Uhr so oft wiederholen wie nötig.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück innerhalb der Reinigungsfläche. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg gilt ein Streifen von 1,5 m ab befahrbarem Fahrbahnrand.
Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz nur bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 06.10.2022
Garching b. München
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen, bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück innerhalb der Reinigungsfläche. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg gilt ein Streifen von 1,5 Meter am Straßenrand.
Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz nur bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen.
Wer die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 01.03.2021