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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Traunstein · Bad Reichenhall

Traunstein · Bad Reichenhall · Freilassing · Traunreut · Trostberg

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Traunstein, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Traunstein?

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen, bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Räum- und Streupflicht

Traunstein

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen, bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück, bei besonders breiten Gehbahnen begrenzt auf 1,50 m. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg gilt ein Streifen von 1,50 m am Straßenrand.

Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand, Splitt oder anderen geeigneten Mitteln streuen oder das Eis beseitigen. Streusalz und ähnliche Stoffe nur im notwendigen Mindestmaß, etwa bei besonderer Glättegefahr an Treppen oder starken Steigungen.

Wer die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen vom 01.02.2022

Bad Reichenhall

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen, bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück, bei besonders breiten Gehbahnen begrenzt auf 1,50 m. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg gilt ein Streifen von 1,50 m am Straßenrand.

Mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz nur bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen.

Die Pflicht gilt für alle öffentlichen Gehbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 20.10.2021

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