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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Straubing · Zwiesel

Straubing · Zwiesel · Regen · Bogen · Viechtach

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Straubing, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Straubing?

An Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Räum- und Streupflicht

Straubing

An Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Die Gehbahn vor dem Grundstück sichern, ohne befestigten Gehweg den Streifen am Straßenrand in 1,20 m Breite. Räumgut neben der Gehbahn lagern, Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freihalten.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Streusalz oder ätzenden Mitteln. Streusalz ist an besonderen Gefahrenstellen (z. B. Steilstücke, Treppenaufgänge, Gehwegabsenkungen) oder bei besonders widrigen Wetterverhältnissen wie Eisregen erlaubt, nur im notwendigen Maß.

Die Pflicht gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch wenn sie nicht im Straßenverzeichnis stehen. Verstöße: Geldbuße bis zu eintausend Euro.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinhaltungs- und GehbahnwintersicherungsVO vom 19.03.2018, zuletzt geändert am 02.12.2025

Zwiesel

An Werktagen ab 6:30 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 7:30 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Die Gehbahn entlang der Grundstücksgrenze sichern, ohne befestigten Gehweg den Streifen am Straßenrand in 1,50 m Breite. Räumgut neben der Gehbahn lagern, sonst spätestens am folgenden Tag von der Straße entfernen; Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freihalten.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit ätzenden Mitteln wie Auftausalzen (Natriumchlorid, Kalziumchlorid, Magnesiumchlorid); als umweltfreundlich gekennzeichnete Auftaumittel zählen nicht dazu. Tausalz ist bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.

Die Pflicht gilt für die Gehbahnen aller Straßen und Straßenteile.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Winterdienstverordnung vom 17.06.2022

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