Schweinfurt
An Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.
Die Gehbahn vor dem Grundstück mindestens 1,20 m breit räumen und streuen, eine schmalere ganz. Ohne befestigten Gehweg gilt ein Streifen von 1,50 m am Straßenrand, auf Plätzen und breiteren Flächen 3,50 m, in Fußgängerzonen die volle Breite.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen. Tausalz und ätzende Mittel sind grundsätzlich unzulässig; Tausalz nur ausnahmsweise, etwa bei Blitzeis, Eisregen, auf Treppen und starken Steigungen, sparsam und nicht in den offenen Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern.
Räumgut auf oder neben dem Gehweg lagern, sonst spätestens am folgenden Tag von der Straße entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freihalten.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung (StRSV) vom 29.11.2022
