Roth
An Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.
Die Gehbahn vor dem Grundstück sichern, ohne befestigten Gehweg den Streifen am Straßenrand in 1,0 m Breite, in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen 2,0 m. Räumgut neben der Gehbahn lagern, Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freihalten.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit ätzenden Mitteln. Salzhaltige Mittel nur ausnahmsweise auf Treppen und Stufen, an starken Steigungen oder bei extremen Witterungsereignissen wie Blitzeis.
Wer die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert oder sie entgegen diesen Regeln mit Salz oder anderen ätzenden Stoffen bestreut: Geldbuße bis zu 1.000 €.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 28.11.2008
