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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Passau · Vilshofen an der Donau

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Passau, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Passau?

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Räum- und Streupflicht

Passau

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Zu sichern ist der Gehweg vor dem Grundstück, ohne abgegrenzten Gehweg ein 1 m breiter Streifen am Straßenrand. Beim Ablagern von Schnee mindestens 1 m Gehweg frei lassen.

Nur Splitt, Sand oder andere abstumpfende Mittel, Salz und ätzende Stoffe sind grundsätzlich verboten. Erlaubt sind Splitt- oder Sand-Salz-Gemische mit höchstens 10 % Salz, unvermischtes Salz nur ausnahmsweise an Steilstücken, Treppenaufgängen und Gehwegabsenkungen.

Selbständige Gehwege ohne Fahrzeugverkehr, etwa Gässchen, Stege und Treppenwege, sowie kombinierte Geh- und Radwege sichert die Stadt.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 16.12.2008, zuletzt geändert am 16.06.2021 (Lesefassung)

Vilshofen an der Donau

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück. Ist sie nicht befestigt oder abgegrenzt, gilt ein Streifen von mindestens 1 m am Straßenrand.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz nur bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen.

Die Pflicht gilt für alle Straßen. Verstöße: Geldbuße bis zu fünfhundert Euro.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 10.09.2014

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