Passau
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.
Zu sichern ist der Gehweg vor dem Grundstück, ohne abgegrenzten Gehweg ein 1 m breiter Streifen am Straßenrand. Beim Ablagern von Schnee mindestens 1 m Gehweg frei lassen.
Nur Splitt, Sand oder andere abstumpfende Mittel, Salz und ätzende Stoffe sind grundsätzlich verboten. Erlaubt sind Splitt- oder Sand-Salz-Gemische mit höchstens 10 % Salz, unvermischtes Salz nur ausnahmsweise an Steilstücken, Treppenaufgängen und Gehwegabsenkungen.
Selbständige Gehwege ohne Fahrzeugverkehr, etwa Gässchen, Stege und Treppenwege, sowie kombinierte Geh- und Radwege sichert die Stadt.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 16.12.2008, zuletzt geändert am 16.06.2021 (Lesefassung)
