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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Nördlingen · Dillingen a.d.Donau

Nördlingen · Dillingen a.d.Donau · Donauwörth · Wertingen · Lauingen

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Nördlingen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Nördlingen?

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Räum- und Streupflicht

Nördlingen

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück. Ist sie nicht befestigt oder abgegrenzt, gilt ein Streifen von 1,5 m am Straßenrand.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, etwa an Treppen, starken Steigungen oder Gefällstrecken.

Die Pflicht gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch wenn sie nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind. Verstöße: Geldbuße bis zu 1.000 Euro.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 12.02.2021

Dillingen a.d.Donau

Werktags von 7 bis 18 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 17 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen, sobald und sooft es nötig ist.

Den Gehweg vor dem Grundstück sichern, ohne Gehweg einen Streifen von mindestens 1,0 m am Straßenrand. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege von Schnee und Eis freihalten.

Mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit ätzenden Stoffen.

Die Pflicht gilt auch dann, wenn die Stadt dort aus Gründen des Arbeitsablaufs oder der Wirtschaftlichkeit selbst Sicherungsarbeiten durchführt.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 02.03.2021

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