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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Neu-Ulm · Senden

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Neu-Ulm, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Neu-Ulm?

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8:30 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Neu-Ulm

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8:30 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Ohne befestigten Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Randstreifen der Straße, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze, als Gehbahn, ebenso in verkehrsberuhigten Bereichen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Querungsstellen für Fußgänger beim Räumen freihalten.

Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder Steigungen, ist Tausalz erlaubt.

Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen die Sicherungspflicht Geldbuße bis zu 1.000 €.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Senden

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8:30 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück. Ist sie nicht befestigt oder abgegrenzt, gilt ein Streifen von 1,50 m am Straßenrand.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, etwa an Treppen oder Steigungen.

Die Pflicht gilt für alle Straßen, auch wenn sie nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind. Verstöße: Geldbuße bis zu 500 €.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 29.03.2021

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