Lindau (Bodensee)
Bei Schnee oder Glatteis werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8 bis 20 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück in 1 m Breite ab der Straßengrenze, bei Eckgrundstücken rundum. Bei einseitigem Gehweg sind nur die Eigentümer auf der Gehwegseite verpflichtet.
Nur Splitt, Sand oder andere geeignete abstumpfende Mittel. Salz oder ätzende Stoffe grundsätzlich vermeiden; unvermischtes Salz nur ausnahmsweise an Steilstücken, Treppenaufgängen, Gehwegabsenkungen oder in besonders gefährlichen Situationen, im unumgänglich notwendigen Mindestmaß.
Geräumten Schnee am Gehwegrand lagern, wenn mindestens 1 m Gehbahn frei bleibt, sonst auf das eigene Grundstück oder die von der Stadt bestimmten Plätze bringen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Winterdienstordnung vom 11.02.2021
