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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Landshut · Kelheim

Landshut · Kelheim · Mainburg · Abensberg · Neustadt a.d.Donau

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Landshut, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Landshut?

Schnee werktags spätestens bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen spätestens bis 8 Uhr räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Landshut

Schnee werktags spätestens bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen spätestens bis 8 Uhr räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Die Gehbahn vor dem Grundstück auf einer Breite von mindestens 1,20 m sichern. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege (auch Querungsstellen an Kreuzungen) beim Räumen freihalten.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.

Wer die Gehbahnen vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig sichert oder ohne besondere Glättegefahr Tausalz oder ätzende Mittel streut, kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung (Dokument datiert 08.11.2022)

Kelheim

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück, ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg 1,00 m ab dem begehbaren Straßenrand. Die Pflicht gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch wenn sie nicht im Straßenreinigungsverzeichnis stehen.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.

Wer die Gehbahnen vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 25.02.2021

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