Landsberg am Lech
Werktags spätestens ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen spätestens ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Zu sichern ist die Gehbahn entlang der Grundstücksgrenze; ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg sowie in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen 1,0 m breit, gemessen von der Grundstücksgrenze bzw. vom begehbaren Straßenrand.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen. Tauende Stoffe wie Natriumchlorid oder Calcium-/Magnesiumchlorid nur im notwendigen Maß, bei besonderer Glättegefahr (z. B. Treppen, starke Steigungen) generell möglich; Formiate, Acetate und Harnstoff sind nicht zulässig.
Räumgut am Rand der Gehbahn lagern, bei sehr engen Gehbahnen nötigenfalls am Fahrbahnrand, wenn möglich auf dem eigenen Grundstück. Schnee oder Eis von privaten Flächen darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gelagert werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Räum- und Streupflichtverordnung vom 10.08.2021
