Ingolstadt
Schnee werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück; ohne befestigten und abgegrenzten Gehweg, auch in Fußgängerzonen, 1,50 m ab dem begehbaren Straßenrand. Die Pflicht gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage.
Mit Sand oder anderen geeigneten abstumpfenden Stoffen streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln.
Wer die Sicherungsarbeiten vorsätzlich oder fahrlässig nicht vornimmt, kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen vom 16.08.2021
