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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Fürstenfeldbruck · Dachau

Fürstenfeldbruck · Dachau · Olching · Puchheim · Gröbenzell

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Fürstenfeldbruck, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Fürstenfeldbruck?

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr Schnee räumen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Fürstenfeldbruck

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr Schnee räumen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück; ohne Gehweg ein Streifen von 1 m Breite, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze. Auf kombinierten Geh- und Radwegen und in verkehrsberuhigten Straßen ohne Gehweg 1,50 m.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen. Bei besonderer Glättegefahr, z. B. an Treppen oder starken Steigungen, ist auch Tausalz zulässig.

Wer die Gehbahnen vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € belegt werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungsverordnung (RRSV) vom 28.10.2021

Dachau

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück, bei Gehwegen höchstens 3 m breit; ohne Gehweg und in Fußgängerbereichen 1 Meter ab begehbarem Straßenrand.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen, starken Steigungen oder bei Eisregen/Blitzeis.

Wer die Gehbahnen vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 17.05.2021

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