Fürstenfeldbruck
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr Schnee räumen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück; ohne Gehweg ein Streifen von 1 m Breite, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze. Auf kombinierten Geh- und Radwegen und in verkehrsberuhigten Straßen ohne Gehweg 1,50 m.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen. Bei besonderer Glättegefahr, z. B. an Treppen oder starken Steigungen, ist auch Tausalz zulässig.
Wer die Gehbahnen vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungsverordnung (RRSV) vom 28.10.2021
