Friedberg
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Zu sichern ist die Gehbahn entlang des Grundstücks in voller Breite; ohne Gehweg ein 1,00 Meter breiter Streifen am Straßenrand.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.
Fehlt ein Gehweg, sind die Randstreifen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie am Friedberger Berg von der Pflicht befreit. Verstöße: Geldbuße bis zu eintausend Euro.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 30.04.2021
Königsbrunn
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück: Gehweg oder, wo keiner ist, der Rand der Straße, in einer Breite von 1,20 Meter ab begehbarem Straßenrand. Die Pflicht gilt für alle Straßen in geschlossener Ortslage.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.
Wer die Gehbahnen vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 01.02.2018