Freising
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück, ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg ein 1 m breiter Streifen am Straßenrand. Die Pflicht gilt für alle Straßen.
Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln streuen, nicht mit ätzenden Stoffen.
Wer die Gehbahnen vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 16.09.2021
Pfaffenhofen a. d. Ilm
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück: Gehweg oder, wo keiner ist, der Rand der Straße, in einer Breite von 1,0 m ab begehbarem Straßenrand. Die Pflicht gilt für alle Straßen.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.
Wer die Gehbahnen vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 17.06.2021