Erlangen
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Ohne befestigten Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Randstreifen, gemessen vom Straßenrand, als Gehbahn, in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen 2,5 m. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege beim Räumen freihalten.
Mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Salz oder anderen ätzenden Stoffen. Auf Treppen oder bei Eisregen ist Tausalz erlaubt.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Erlangen (Straßenreinigungsverordnung) vom 28.11.2019, in Kraft getreten am 01.01.2020
