Dingolfing
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Ohne befestigten Gehweg gilt ein 1 Meter breiter Randstreifen der Straße, gemessen vom begehbaren Straßenrand, als Gehbahn. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege beim Räumen freihalten.
Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen, ist Tausalz erlaubt.
Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen die Sicherungspflicht Geldbuße bis zu fünfhundert Euro.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 20.09.2013
