Bamberg
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg ist das ein 1,50 m breiter Streifen am Straßenrand.
Mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt streuen oder das Eis beseitigen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder erheblichen Steigungen.
Die Pflicht gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung (RSV) vom 20.02.2025
Forchheim
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg ist das ein 1,50 m breiter Streifen am Straßenrand.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen oder das Eis beseitigen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.
Die Pflicht gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch wenn sie nicht im Straßenreinigungsverzeichnis stehen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 01.01.2022